Screening auf Gebährmutterhalskrebs seit 2020

Anspruch auf die Früherkennungsuntersuchung auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen ab einem Alter von 20 Jahren.

Im Alter von 20 bis 34 Jahren gehört dazu jährlich eine zytologische Untersuchung („Krebsabstrich“/ „PAP-Test“).

Ab einem Alter von 35 Jahren ist ein kombiniertes Screening vorgesehen, das aus zytologischer Untersuchung und Test auf humane Papillomviren (HPV) besteht. Bei unauffälligen Ergebnissen kann diese Ko-Testung alle drei Jahre erfolgen und bei geringen Auffälligkeiten nach einem Jahr wiederholt werden. Bei auffälligen Befunden besteht bei allen teilnehmenden Frauen Anspruch auf eine Abklärungsdiagnostik.

Unabhängig vom organisierten Screening auf Gebärmutterhalskrebs haben Frauen wie bisher jährlich Anspruch auf eine klinische Untersuchung.

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