Schwangere haben seit dem 10. Juli 2020 Anspruch auf eine Impfung gegen Keuchhusten (Pertussis). Damit können werdende Mütter nicht nur sich selbst, sondern auch ihr Kind besser vor der Krankheit schützen. Wird die werdende Mutter während der Schwangerschaft geimpft, gehen Antikörper der Mutter gegen die Krankheit auf das Kind über. Dadurch wird ein Nestschutz für das neugeborene Kind erreicht, das in den ersten Lebenswochen noch nicht geimpft werden kann. Empfohlen wird die Impfung zu Beginn des letzten Schwangerschaftsdrittels, bei erhöhter Wahrscheinlichkeit für eine Frühgeburt, im zweiten Schwangerschaftsdrittel. Wird die Impfung während der Schwangerschaft versäumt, rät die STIKO, dass sich die Mutter, wenn ihre letzte Impfung gegen Pertussis zehn oder mehr Jahre zurückliegt, in den ersten Tagen nach der Geburt impfen lassen sollte. Enge Haushaltskontaktpersonen (zum Beispiel Eltern, Geschwister, Großeltern und Freunde) sowie Betreuende (zum Beispiel Tagesmütter oder -väter, Babysitter) eines Neugeborenen können sich ebenfalls gegen Pertussis impfen lassen. Sie haben alle zehn Jahre einen Anspruch auf diese Leistung. Die Impfung sollte möglichst spätestens vier Wochen vor der Geburt des Kindes erfolgt sein. Ziel ist es, die Zahl der Erkrankungen, Krankenhausaufenthalte und Todesfälle durch eine Keuchhusten-Infektion bei Neugeborenen und jungen Säuglingen zu reduzieren. Nach Angaben des Robert Koch-Instituts treten bei Säuglingen bis zum Alter von drei Monaten rund 200 Erkrankungen jährlich auf, oft mit einem schweren Verlauf.